Donnerstag, 21. April 2011

Urheberrecht von Street-Art

Manch ein Graffiti scheint mutwillige Zerstörungslust auszudrücken. Andere hingegen zeugen von höchster Kreativität und künstlerischem Können. Egal ob Vandalismus oder Kunstobjekt dahintersteckt – die Frage ist, ob Fotos von Street-Art uneingeschränkt verwertet werden dürfen. Andere Blogger haben diese Thematik bereits ausführlich geschildert, was an dieser Stelle so kurz wie möglich zusammengefasst werden soll (vgl. rechtambild.de).

Graffitis sind urheberrechtlich schützbar, wenn sie eine gewisse Schöpfungshöhe, beziehungsweise Gestaltungshöhe haben (vgl. § 2 I Nr.4, II UrhG ). Diese besteht dann, wenn das Graffiti-Motiv eine deutlich überragende Gestaltungsleistung mit einem einzigartigen, unverwechselbaren Ausdruck ist. Die Entscheidung, ob ein Graffiti urheberrechtlich schützbar ist, ist jedoch eine Gradwanderung.

Da es sich bei Street-Art wie Graffiti um bleibende Werke an öffentlichen Orten handelt, ist es für das Recht der Vervielfältigung durch Dritte unerheblich, ob das Werk schützbar ist. Schließlich ist es grundsätzlich zulässig, solche Werke zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben (vgl. § 59 UrhG ). Der Urheber hat lediglich das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft (vgl. § 13 UrhG ). Da es sich beim Besprühen fremden Eigentums ohne Aufforderung oder Erlaubnis allerdings um eine Straftat (vgl. § 303 StGB ) handelt, sucht man oft vergebens nach einer Signatur, die den Urheber zu erkennen gibt.

Wenn Sie Ihr Recht am Bild dennoch verletzt sehen, dann wenden Sie sich hier wbs-law.de an WILDE BEUGER & SOLMECKE Rechtsanwälte.


Dienstag, 19. April 2011

SEO Handbuch

Nach seinem Triumph mit dem kostenlosen “Handbuch Filesharing – ein Leitfaden für Eltern” hat Christian Solmecke, Partner in der Kölner Medienrechts-Kanzlei WILDE BEUGER & SOLMECKE, auch mit seinem ebenfalls kostenlos erhältlichen „Handbuch: Recht für Suchmaschinen Optimierung“ den Nerv der Zeit getroffen. Ein Twitter-Tweet oder ein Facebook-Posting ist die einzige Voraussetzung für den Zugang zum Handbuch.

Da der Erfolg von Websites heute maßgeblich von der Suchmaschinenoptimierung abhängt, ist dieses Thema für Websitebetreiber sowie Suchmaschinenmarketing-Experten äußerst relevant. Wer teure Abmahnungen zum Beispiel bezüglich des Vertragsrechts, Urheberrechts, Markenrechts oder Wettbewerbsrechts vermeiden möchte, muss die rechtlichen Rahmenbedingungen für Suchmaschinenmarketing kennen.

Vor diesen Hintergrund beantwortet das PDF-Handbuch auf 21 Seiten praxisrelevante, typische Fragen wie:

- Was ist beim Abschluss eines SEO-Vertrags mit einer Agentur zu beachten?
- Dürfen die Namen von Wettbewerbern mit in den META-Informationen einer Homepage auftauchen?

Schließlich informiert die Broschüre noch über die erlaubten (“White Hat”) und die unerlaubten (“Black Hat”) Methoden zur Suchmaschinenoptimierung.

Mit den Erkenntnissen aus diesem Handbuch ersparen sich Website-Betreiber vor der Auftragserteilung an eine SEO-Agentur viel Ärger und Geld. SEO-Agenturen helfen die neugewonnenen Informationen außerdem bei der Absicherung rechtlicher Verträge.

Ausführlichere Informationen zum Ratgeber sowie den Link zum Download erhalten Sie hier.

Montag, 4. April 2011

Online Rechtsbeistand: Juristische Suchmaschine

Jusmeum- Rechtsbeistand zum kleinen Preis??

Seit gut einem Jahr hat sich Jusmeum zu einer Community von Juristen und Rechtssuchenden entwickelt. Mit der juristischen Suchmaschine Jusmeum kann der Nutzer (vorzugsweise Anwälte) nach kostenloser Registrierung wichtige Dokumente, Rechtsurteile oder Rechtstipps zu verschiedenen Themengebieten hochladen. Diese Informationen sind dann in einem Pool zusammengefasst und über eine App für den Nutzer abrufbar.

Ziel dieser Suchmaschine ist, schnell und zum kleinen Preis Rechtstipps verfügbar zu machen. Mit sozialer Netzwerk-Anbindung wie Facebook oder Twitter sollen direkte bzw. kurze Kommunikationswege geschaffen werden, damit jeder Nutzer zügig und kompetente Beratung bekommt.

Bleibt nur die Frage inwiefern dieses Portal wirklich weiterhelfen kann. Denn für die kleine Geldbörse kann die Low-Budget Rechtshilfe ein Segen sein, aber ist sie das auch wert? Oder wendet man sich lieber an den klassischen Anwalt oder eine Kanzlei, bei der man ein Rechtsgespräch bzw. Beratungsgespräch von Angesicht zu Angesicht führt.

Jedem das seine. Hängt natürlich davon ab, was man sucht. Wir warten ab und sind gespannt, wie die Resonanz des noch jungen Portals in den nächsten Jahren aussehen wird. Anerkennung und auch finanzielle Unterstützung erfährt es bereits von Seiten einiger bekannter Institutionen.

Einfach mal Jusmeum testen!

JUSMEUM-Screenshot

Montag, 7. März 2011

Abmahnschreiben: Rechtsentscheide und Urteile über Urheberrechtsverletzungen

Abmahnende Kanzleien

Erfahre in einem Video der Kanzlei Wilde Beuger und Solmecke, die sich der Abwehr von Abmahnschreiben widmet, über Rechtsentscheide sowie Urteile über Mahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen bei unerlaubtem Filesharing und mehr.

Hier eine Auswahl von abmahnenden Anwälten in alphabetischer Reihenfolge:

Abmahnung Anwaltskanzlei Kruse
Abmahnung Baek Law
Abmahnung BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Abmahnung C-S-R Rechtsanwaltskanzlei
Abmahnung Denecke, von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft
Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner
Abmahnung DigiProtect Gesellschaft zum Schutz Digitaler Medien mbH
Abmahnung FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Abmahnung Graf von Westphalen Rechtsanwälte
Abmahnung Grethler Rechtsanwälte
Abmahnung Kanzlei COPROTECT
Abmahnung Kanzlei Zimmermann & Decker Rechtsanwälte
Abmahnung Lihl Rechtsanwaltskanzlei
Abmahnung Nümann + Lang Rechtsanwälte
Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte
Abmahnung Rasch Rechtsanwälte
Abmahnung Rechtsanwaltskanzlei Philipp Marquort
Abmahnung Schutt, Waetke Rechtsanwälte
Abmahnung U + C Rechtsanwälte (Urmann + Collegen)
Abmahnung von der Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe
Abmahnung von Rechtsanwalt Marcus Meier
Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Abmahnung Winterstein Rechtsanwälte

Quelle: http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/abmahnkanzleien/

Mittwoch, 2. März 2011

Guter Rat muss nicht teuer sein

Unser Leben wird bestimmt von Recht und Gesetz. Beides sind umfangreiche, komplexe Materien, die für Menschen ohne Jurastudium nur sehr schwer zu verstehen und zu interpretieren sind. Gesetzestexte stecken voller Paragraphen, zu deren Auslegung und Anwendung professionelle Hilfe unerlässlich ist. Rechtsanwalt München kennt als Anwalt den Alltag vor Gericht, verhilft Bürgern zu ihrem Recht und ist mit den unterschiedlichsten Streitigkeiten, mit denen sich die Gerichte Tag für Tag befassen müssen, bestens vertraut.

Das Leben hält viele Situationen bereit, die Menschen ohne die Hilfe eines Rechtsanwaltes nicht mehr meistern können und somit einen Rechtsbeistand oder eine Rechtsberatung erforderlich machen. Dies trifft auf viele Belange des Lebens zu. Seien es Auseinandersetzungen mit dem Nachbar, Mietauseinandersetzungen oder Schadensfälle in der Wohnung oder am Auto. Arbeitsprozesse beschäftigen die Gerichte mehr denn je, denn Mobbing ist zu einem immer häufiger auftretenden negativen Phänomen in der Arbeitswelt geworden. Es ist schier unmöglich, sich aus solchen Situationen allein zu befreien. Bevor sich also Hilflosigkeit und Verzweiflung ausbreiten, ist es unabdingbar, die professionelle Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen. Ein erster Rechtsbeistand ist häufig schon telefonisch zu erhalten. Ein guter Rat muss nicht immer teuer sein. Rechtsanwälte unterliegen generell einer Gebührenordnung, denen sie verpflichtet sind. Die Gebührenordnung wiederum ist an den jeweiligen Streitwert gebunden. Für eine Erstberatung beim Rechtsanwalt ist eine Obergrenze der Beratungsgebühr festgelegt. Ein guter Rat durch einen Anwalt ist daher nicht zwangsläufig teuer. In vielen Situationen des Lebens ist er aber unverzichtbar. Streitigkeiten mit Nachbarn, Mietauseinandersetzungen oder Probleme am Arbeitsplatz sind ohne die Hilfe eines Rechtsanwaltes nicht mehr zu bewältigen.

Ferner besteht die Möglichkeit, beim Amtsgericht des jeweiligen Wohnortes Prozesskostenhilfe zu beantragen. Sie wird den Bürgern, die sich keinen Anwalt leisten können, gratis zur Verfügung gestellt. Amtsgerichte verfügen auch über eine Rechtshilfeabteilung, die allen Menschen offen steht. Kostenlose Anrufe sind weiterhin beim Sozialgericht möglich. Auch hier wird Erste Hilfe in Rechtsfragen geleistet. Kommt es jedoch zu einer Gerichtsverhandlung, ist es wichtig und empfehlenswert, sich einem Rechtsanwalt anzuvertrauen, der im Rahmen seines Mandates mit allen rechtlichen Mitteln die Vertretung seiner Mandanten vor Gericht übernimmt.

Samstag, 19. Februar 2011

20GB Speicher für Daten-Upload & Filesharing

Neben der auch in Deutschland weit verbreiteten und bekannten Dropbox, gibt es jetzt auch einen neuen Anbieter, der mit einem zur Verfügung gestellten freien Speicher von 20GB wirbt.

Es handelt sich hierbei um uploadingit.com, der das Hochladen und Tauschen größerer Dateien ermöglicht. In seiner Benutzeroberfläche und Funktionsweise ähnelt es sehr stark dem der Dropbox.

Einfach mal dort vorbeischauen und mit der Quicktour mehr Info einholen.

Dienstag, 8. Februar 2011

File-Sharing mal anders: Dead Drops


















Verschmelzung von Gebäuden und USB-Datenspeichern

Bei dieser wirklich ganz anderen Variante des Filesharings handelt es sich um eine Offline, anonyme peer to peer filesharing- Netzwerk- Methode. Entstanden ist diese Idee 2010 aus einem Projekt im Rahmen der Eyebeam Art in New York vom Medienkünstler Aram Bartholl.

Ein skurriler Einfall aus New York City, bei dem man einen herkömmlichen USB-Stick in ein Mauerwerk verarbeitet. Mühelos und mit wenigen Baumarkt-Materialien kann der USB-Stick mit samt den Musik-, Video- oder Bilddateien jedem zur Verfügung gestellt werden. Der Passant verbindet sein Subnotebook oder Laptop mit dem in der Mauer befindlichen USB-Stick und überträgt die Dateien auf seinen Rechner- fertig!

Ganz anonym und offline.

Drop your file and share!

Verrückte Idee in Sachen Street Art und File-Sharing!


10. Februar 2011
Copyright Foto u. Video:
Mit freundlicher Genehmigung von Aram Bartholl, Medienkünstler